Kein Foto, kein Zeuge
22. August 2022. In der Berliner Zeitung berichtet Birgit Walter über einen Gerichtsprozess, den Klaus Dörr, der ehemalige Intendant der Volksbühne Berlin, gegen die taz gewonnen hat.
Anlass des Prozesses war ein Artikel vom März 2021, in dem die damalige taz-Redakteurin Viktoria Morasch über Vorwürfe schrieb, die mehrere Mitarbeiterinnen gegen Dörr erhoben hätten. Diese lauteten auf "enge, intime, körperliche Nähe und Berührungen, erotisierende Bemerkungen, anzügliche Witze, sexistische Sprüche, stierende Blicke, unverhohlenes Anstarren auf die Brust" oder "unangemessene SMS" sowie "ein vergiftetes Betriebsklima". Zusätzlich zu diesen Vorwürfen, die – wie die taz einräumte – "strafrechtlich nicht relevant sein dürften", hatte der taz-Artikel in seiner ursprünglichen Fassung auch die Behauptung des Upskirtings enthalten, also des Fotografierens unter den Rock, welches tatsächlich einen Straftatbestand darstellt.
Durch Dörrs Anwälte, die juristisch gegen die Veröffentlichung vorgingen, war der Zeitung bereits qua einstweiliger Verfügung "bei Strafandrohung untersagt worden, Klaus Dörr des Upskirtings zu bezichtigen", berichtet Birgit Walter jetzt in der Berliner Zeitung. Im Ergebnis des folgenden Gerichtsprozesses sind der taz die Upskirting-Vorwürfe nun auch qua Gerichtsurteil verboten.
Die Zeitung habe als Beleg "kein Foto, kein Opfer, nicht mal einen Zeugen" präsentiert, "der die Vorwürfe vom Hörensagen bestätigen würde", berichtet die Berliner Zeitung. Vielmehr verweise der taz-Anwalt darauf, "die Behauptung sei nur 'im Passiv' erfolgt“ und "die Autorin habe auch nicht behauptet, dass das Foto von Dörr stammen müsse." Auch "die Kollegin, der das Foto angeblich 'angetan' wurde", so Walter weiter, äußere sich nicht dazu. Sie zähle "nicht zu den sieben Beschwerdeführerinnen der Volksbühne" und antworte "auf Nachfrage der Berliner Zeitung erschrocken, dass sie mit Klaus Dörr und seinem Rückzug überhaupt nichts zu tun habe und keinesfalls namentlich irgendwo auftauchen wolle".
Als Fazit ihres Artikels geht Birgit Walter hart ins Gericht mit den Medien: "Der Volksbühnen-'Skandal' um Dörr fand bundesweit enorme Resonanz", schreibt sie. "Darüber, wie läppisch die Vorwürfe gegen den Intendanten mit den Handküssen in Wahrheit waren, hat nach den Recherchen der Berliner Zeitung allein die FAZ ausführlich berichtet."
Die taz habe gegen das Gerichtsurteil, das ihr die Upskirting-Vorwürfe verbietet, Berufung eingelegt.
(Berliner Zeitung / cwa)
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