22. Dezember 2022. Das Bundesarbeitsgericht hat am gestrigen Mittwoch im Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Theater Göttingen und dem Schauspieler Nikolaus Kühn für die Seite der Arbeitnehmer:innen entschieden, wie Der Spiegel mitteilt. Künstlerisch Beschäftigten an Theatern sind die Gründe für eine Nichtverlängerung ihres Vertrags im offiziellen Anhörungsgespräch mitzuteilen, so das Urteil; informelle Gesprächen sind nicht ausreichend.

Damit ist die Revision des Deutschen Theaters Göttingen zurückgewiesen. Über fünf Instanzen hatte sich das Theater gegen die Klage gewehrt, die Nikolaus Kühn 2018 wegen unwirksamer Nichtverlängerung seines NV-Bühne-Vertrags gegen das Haus eingereicht hatte. Nach beinahe 14 Jahren als Schauspieler am Deutschen Theater Göttingen und damit kurz vor seiner Entfristung sollte Kühns Vertrag nicht mehr verlängert werden. Im offiziellen Anhörungsgespräch habe Intendant Erich Sidler dem Schauspieler laut Spiegel jedoch keine künstlerischen Gründe für diese Entscheidung genannt, sondern sich darauf berufen, dass die Sicht des Theaters zuvor bereits in informellen Gesprächen dargestellt worden sei.

NV-Bühne-Verträge sehen jedoch vor, dass Intendant:innen ihre Mitarbeiter:innen "hören" müssen, das heißt, mit ihnen sprechen und im persönlichen Gespräch künstlerische Gründe für die Nichtverlängerung nennen müssen. Diese Sicht bestätigt nun das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt.

Zuvor hatte schon das Landesarbeitsgericht Köln Kühns Position und damit die Seite der Arbeitnehmer:innen bestätigt: "Der einzige Schutz gegen eine willkürliche, diskriminierende oder sachwidrige Nichtverlängerung sei die Beachtung der vorgegebenen Form", fasst Der Spiegel das Kölner Urteil zusammen.

Nikolaus Kühn, dessen Vertrag durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts entfristet ist, klagt nun vor dem Bühnenschiedsgericht Hamburg wegen Rufschädigung auf Schadenersatz, wie er nachtkritik.de sagt. Er war vom Deutschen Theater Göttingen nicht mehr auf der Bühne besetzt worden, sondern nurmehr zu Lesungen in Pflegeheimen abgeordnet worden, wie der Spiegel berichtete (Artikel hinter Paywall). Letzteres gehöre jedoch nicht zu seinen tariflichen Aufgaben, so Kühn, und wäre damit für das Haus honorarpflichtig. Laut Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) ist das die erste Klage eines Schauspielers wegen Machtmissbrauch gegen einen Intendanten.

(Der Spiegel / eph)

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